Urlaubs & Verhinderungspflege - Klosterstraße 5-7 -
Benötigen Sie eine Auszeit von der Pflege Ihres Angehörigen?
Schöpfen Sie neue Kraft durch die Urlaubs- und Verhinderungspflege.
• Die Bezahlung der Pflege erfolgt durch die Krankenkassen
(Stellung des Antrages durch unseren Pflegedienst möglich)
• Sie können unsere Urlaubspflege 28 Tage im Jahr rund um die Uhr nutzen
• Es stehen Ihnen Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung
Die Urlaubspflegegäste können auf eigenen Wunsch alle Angebote der Einrichtung nutzen.