Hauptamtlicher Landesvorstand
Der hauptamtliche Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Er ist Vorstand im Sinne von § 26 (1) Satz 2 BGB. Der Landesverband wird durch den Landesvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten; dabei vertreten der Vorstandsvorsitzende in Gemeinschaft mit zwei Stellvertretern gemeinschaftlich.
Mitglieder des Landesvorstandes
Große, Ines | Landesvorstand (Vorstandsvorsitzende) |
Glogau, Bärbel | Landesvorstand (stellv. Vorstandsvorsitzende) |
Brigmann, Dirk | Landesvorstand (stellv. Vorstandsvorsitzender) |