Pflegeberatung
Für Ihre Fragen rund um das Thema Pflege nehmen sich die Pflegedienstleitungen unserer ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen gern die Zeit, um mit Ihnen und Ihren Angehörigen alles notwendige zu besprechen.
Unser Leistungsangebot in Kürze:
- Beratung zu den Voraussetzungen zur Beantragung einer Pflegestufe
- Auf Wunsch Anwesenheit unserer Fachkraft beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei den Krankenkassen, den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger
- Nutzung von Pflegesachleistungen und Pflegegeldleistungen
- Beurlaubung der Pflegeperson (Pflegezeit)
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- Beantragung von Pflegehilfsmitteln
- Wohnraumberatung
- Beantragung eines Hausnotrufgerätes
- Beratung zu Neuerungen in der Gesetzgebung sowie den damit verbundenen Möglichkeiten.
Die Kosten der Pflegeberatung
werden entweder durch die Pflegekasse getragen oder sind im Rahmen eines Erstbesuches unseres Mitarbeiters für Sie kostenlos, sofern Sie unsere Leistungen anschließend in Anspruch nehmen. Liegt bereits eine Pflegestufe vor und haben Sie sich für Pflegegeldleistungen entschieden, übernehmen unsere Pflegedienste gerne den regelmäßig erforderlichen Beratungsbesuch. Dieser kann dann direkt von uns mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden, so dass für Sie keine weiteren Kosten entstehen.
Sollte noch keine Pflegestufe vorliegen, steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung zu allen Fragen gerne zur Verfügung. Auf der Seite des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) [WWW] finden Sie dazu auch die informative
- MDK: Kurzbroschüre "Informationen zur Pflegebegutachtung" ab 1.1.2017 nach Pflegegraden [PDF-Datei].
- MDK: Kurzbroschüre "Informationen zur Pflegebegutachtung" bis 31.12.2016 nach Pflegestufen [PDF-Datei].
Unsere persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier:
Um Ihren Ansprechpartner vor Ort zu finden, rufen Sie den von Ihnen gewünschten Themenbereich über die rechte Menüleiste auf (z.B. Ambulante Pflege, Tagespflege, Seniorenheim etc.) auf.
Als Fachreferat Pflege helfen wir Ihnen auch gerne direkt und stellen den Kontakt zu Ihrer Pflegedienstleitung her. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0331 - 70 42 31 12.
Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt,
muss zuerst Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt und eine Pflegestufe festgelegt werden. Die dafür notwendige Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt, der seine Ergebnisse an Ihre Pflegekasse übermittelt. Vor diesem Termin empfiehlt es sich, zwei bis vier Wochen lang ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie alle Vorgänge des täglichen Lebens notieren und die dafür notwendige Dauer aufschreiben. Das Pflegetagebuch erhalten Sie entweder bei Ihrer Pflegekasse oder hier:
Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antragsformulares. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir auch an Ihrer Begutachtung durch die Pflegekasse teil. Die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Beantragung der Pflegestufe" finden Sie in der nachfolgenden Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand 31.11.2012), in der auch alle Neuerungen ab 1.1.2013 enthalten sind.
- BMG: Ratgeber zur Pflege [PDF-Datei]
- BMG: Pflegeleistungs-Helfer (Internet-Assistent - digitaler Ratgeber für pflegebedürftige Menschen) [WWW]
Welche Kosten übernommen werden,
und welcher Kostenträger für die Kostenübernahme zuständig ist, wird in verschiedenen Gesetzesgrundlagen (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Pflegevericherung etc.) geregelt. In manchen Fällen übernimmt der Versicherte ein Teil der Kosten selbst. Eine sehr gute Übersicht finden Sie auf der Internet-Seite des AOK-Mediendienstes [WWW] (AOK Bundesverband). Die dort verfügbare einseitige PDF-Datei können wir Ihnen, mit freundlicher Genehmigung der AOK, nachfolgend zur Verfügung stellen:
Nach der Beratung
erhalten Sie von uns zu komplexeren Themen ausführliche Informationsbroschüren, damit Sie auch zuhause noch einmal in aller Ruhe nachlesen können. Wenn Sie sich von unserem Pflegedienst versorgen lassen, stehen Ihnen und Ihren Angehörigen auch weiterführende Informationen zur Verfügung, die den Pflegeprozess ergänzen.
Dafür stellen wir Ihnen bereits an dieser Stelle unsere Leistungskataloge vor, die wir mit den Kassen vereinbart haben. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Leistungen der Pflegeversicherung um Pauschalleistungen handelt. Dass heißt, wenn ein Teil der Leistung oder die ganze Leistung erbracht wird, gilt die Leistung als erbracht. Dieses System wird bundesweit einheitlich angewandt.
- Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege (SGB V - Krankenversicherung) [PDF-Datei]
- Leistungskatalog der ambulanten Pflege (SGB XI - Pflegeversicherung) [PDF-Datei]
Darüber hinaus können Sie auch unsere aktuelle Broschüre zur aktiven Gesundheitsvorsorge hier als PDF-Datei herunterladen:
- VS Brbg.: Gesundheitsinformationen - Ein Leitfaden für Patienten, Pflegebedürftige und deren Angehörige - 23.3.2016 [PDF-Datei]
- Aktion das sichere Haus: Sturzunfälle sind vermeidbar [PDF-Datei] Danke an die Unfallkassen Nordrhein-Westfalen und Berlin [WWW]
Darüber hinaus bietet das Kompetenzzentrum Pflege die Reihe "Gesundheitsinformationen" an. Die Broschüre richtet sich an Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und erscheint ca 1 bis 2 Mal pro Jahr. Die Internet-Seite des Kompetenzzentrums mit den Broschüren finden Sie hier:
Pflege-Stärkungsgesetz - Teil I bis III (PSG I, II und III)
Der Gesetzgeber hat das "Pflegestärkungsgesetz - Teil I" veröffentlicht, das am 1.1.2015 in Kraft getreten ist. Aus diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige sowie Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz als PDF-Dateien zum herunterladen:
- Vortrag zum Pflege-Stärkungsgesetz - Teil III [PDF-Datei]
- Information und Empfehlungen zum Pflege-Stärkungsgesetz - Teil I (PSG I) für Klienten der VS Landesverband Brandenburg e.V. (vom 21.12.2014) [PDF-Datei]
- Informationsseite der AOK zum Pflegestärkungsgesetz - Teil 1 [WWW]
Manchmal braucht es ein Spezialisten-Team,
um Ihre Fragen beantworten zu können. Deshalb arbeiten wir mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen, deren Ansprechpartner wir Ihnen bei Bedarf gern nennen. Darüber hinaus stellen wir auch den Erstkontakt zu Ihrer Kranken-/Pflegekasse sowie dem zuständigen Sozialhilfeträger her. Über die folgende Listen die Internet-Seiten der für Sie zuständigen Krankenhäuser, Landkreise / kreisfreien Städte und die dazugehörigen Sozialhilfeträger / Gesundheitsämter:
Internet-Links zur Pflege und dem Gesundeitswesen im Land Brandenburg
- Krankenhäuser [WWW]
- Landkreise und Kreisfreie Städte [WWW]
- Liste aller Sozialämter (Bereitgestellt durch das MASGF) (WWW)
Sozialämter und Gesundheitsämter der Landkreise
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Barnim - BAR]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Dahme-Spreewald - LDS]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Elbe-Elster - EE]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Havelland - HVL]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Märkisch-Oderland - MOL]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Oberhavel - OHV]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Oderspreewald-Lausitz - OSL]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Oder-Spree - OLS]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Ostprignitz-Ruppin - OPR]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Potsdam-Mittelmark - PM]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Prignitz - PR]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Spree-Neiße - SPN]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Teltow-Fläming - TF]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Landkreis Uckermark - UM]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Stadt Brandenburg a.d.H. - BRB]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Stadt Cottbus - CB]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Stadt Frankfurt (Oder) - FF]
- Sozialamt | Gesundheitsamt [Stadt Potsdam - P]
Sozialämter und Gesundheitsämter der kreisfreien Städte
Und wenn Sie weitere Wünsche haben,
sprechen Sie uns einfach an. Wir sind immer für Sie da!